Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine seit dem Mittelalter vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums. Sie wurde im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts im Zuge der Bauernbefreiung und der Einführung moderner staatlicher Verwaltung nach und nach ersetzt.

Grundherrschaft bezeichnet die Verfügungsgewalt der Herren über die Bauern auf der Grundlage der Verfügung über das Land. Es handelt sich um einen kennzeichnenden Begriff für die mittelalterliche und neuzeitliche Sozial- und Rechtsgeschichte, der erst in neuzeitlichen Quellen vorkommt.

Barhäuptige Bauern liefern ihre Abgaben an den Grundherrn ab. Holzschnitt aus dem 15. Jh.

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